1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge zwischen
Sascha Beek DJ & EVENTSERVICE (im Folgenden „DJ“ oder „Anbieter“) und dem Kunden
im Rahmen von DJ- und Eventdienstleistungen, insbesondere die Bereitstellung von Ton- und
Lichttechnik sowie die DJ-Dienstleistung für Veranstaltungen.
1.2 Mit der Buchung bestätigt der Kunde, diese AGB gelesen und akzeptiert zu haben.
2.1 Der DJ stellt für die Veranstaltung die vereinbarte Ton- und Lichttechnik zur Verfügung
und führt die DJ-Dienstleistung über die gesamte Dauer der Veranstaltung aus.
2.2 Der DJ übernimmt den Transport und den Aufbau der Technik am Veranstaltungsort. Der
genaue Ablauf und zeitliche Rahmen werden mit dem Auftraggeber abgestimmt.
3.1 Der Leistungsumfang umfasst die Bereitstellung und den Transport der Ton- und
Lichttechnik sowie die Durchführung der DJ-Dienstleistung gemäß den im Angebot bzw. der
Auftragsbestätigung festgelegten Rahmenbedingungen.
3.2 Der Anbieter stellt sicher, dass die Technik ordnungsgemäß installiert und betriebsbereit
ist. Ein Soundcheck sowie die technische Abstimmung erfolgen vor Veranstaltungsbeginn.
4.1 Der Kunde stellt sicher, dass am Veranstaltungsort eine geeignete Stromversorgung sowie
ausreichende Sicherungen für die angeschlossene Technik bereitgestellt werden.
4.2 Der Kunde sorgt dafür, dass ausreichend Platz für den Aufbau und Betrieb der Ton- und
Lichttechnik vorhanden ist und gewährleistet einen barrierefreien Zugang für den Transport
der Technik.
5.1 Der Kunde sorgt dafür, dass die DJ-Technik vor und nach der Veranstaltung gegen
Diebstahl, Vandalismus und Beschädigungen durch Dritte abgesichert ist.
5.2 Der Kunde haftet für alle Schäden an der Technik, die durch Dritte, das Publikum oder
Umwelteinflüsse verursacht werden.
6.1 Der Kunde verpflichtet sich, die im Vertrag, Angebot oder der Auftragsbestätigung
vereinbarte Vergütung für die DJ- und Eventdienstleistung zu zahlen. Die
Zahlungsmodalitäten (Anzahlung, Restzahlung) sind im Vertrag, Angebot oder der
Auftragsbestätigung geregelt.
6.2 Alle Zahlungen sind am Tag der Veranstaltung oder spätestens 14 Tage danach in der im
Vertrag, Angebot oder der Auftragsbestätigung festgelegten Weise zu leisten. Bei
Zahlungsverzug behält sich der Anbieter das Recht vor, Verzugszinsen zu berechnen.
7.1 Der Kunde kann den Vertrag bis zu 30 Tage vor der Veranstaltung kostenfrei stornieren.
Bei einer Stornierung innerhalb von 14 Tagen vor dem Veranstaltungstermin fällt eine
Stornierungsgebühr in Höhe von 25 % der vereinbarten Vergütung an.
7.2 Sollte der DJ aus Krankheitsgründen oder anderen wichtigen Gründen (höhere Gewalt)
ausfallen, verpflichtet sich der Anbieter, einen adäquaten Ersatz-DJ zu organisieren. Der
Kunde wird rechtzeitig über einen solchen Ausfall informiert.
8.1 Der Anbieter haftet für die ordnungsgemäße Durchführung der DJ- und
Eventdienstleistung und gewährleistet die einwandfreie Funktion der bereitgestellten Technik.
8.2 Der Anbieter übernimmt keine Haftung für Schäden, die durch Dritte oder durch
unvorhersehbare technische Probleme entstehen, die außerhalb des Einflussbereichs des
Anbieters liegen.
8.3 Sollte der DJ-Dienst aufgrund von technischen Problemen, die vom Anbieter zu
verantworten sind, unterbrochen werden, wird der Ausfall durch eine entsprechende
Reduzierung des Honorars kompensiert.
9.1 Der Kunde verpflichtet sich, alle notwendigen Sicherheits- und Hygienebestimmungen am
Veranstaltungsort einzuhalten. Der DJ hat das Recht, die Veranstaltung bei schweren
Verstößen gegen diese Bestimmungen vorzeitig zu beenden, ohne dass ein Anspruch auf
Rückerstattung besteht.
9.2 Bei Gefahrensituationen (z. B. Feueralarm, Gewalttätigkeiten, etc.) ist der DJ berechtigt,
die Musikanlage zum Schutz der Gäste sofort abzuschalten.
10.1 Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist Bad
Oeynhausen.
10.2 Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, so wird
dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die Vertragsparteien
verpflichten sich, eine der unwirksamen Bestimmung wirtschaftlich am nächsten kommende
wirksame Regelung zu treffen.
10.3 Änderungen oder Ergänzungen dieser AGB bedürfen der Schriftform.